Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Zu den klassischen Vorteilen, die die Genossenschaft bietet, zählen u.a.: Sicherheit. Wohnungsgenossenschaftsmitglieder haben ein lebenslanges Nutzungsrecht an ihrer Wohnung. Um Mitglied zu werden, unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und erwerben damit einen Pflichtanteil. Ein Anteil beträgt 210,00 Euro. Aus diesem eingezahlten Anteil ergibt sich das Geschäftsguthaben, worauf eine jährliche Dividende ausgeschüttet werden kann, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu beschlossen. Bei Kündigung des Nutzungsverhältnisses kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben oder muss separat gekündigt werden. Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erfolgen.
Langfristig günstige Mieten
Eine Wohnungsgenossenschaft arbeitet nicht gewinnorientiert, eine kostendeckende Mietgestaltung steht im Vordergrund unserer Kalkulation.
Demokratische Mitbestimmung
Einer der Grundsätze der Genossenschaft ist die genossenschaftliche Demokratie. Wohnungsgenossenschaftsmitglieder können Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft nehmen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Satzung (Download).

