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Häufig gestellte Fragen - für Sie beantwortet

Wie gehe ich vor, wenn ich bei der "Selbsthilfe" eG eine Wohnung mieten möchte?
Füllen Sie den Fragebogen für Wohnungssuchende aus
und sprechen Sie persönlich mit uns:

Jörg Assing
Wohnungsbau-Genossenschaft "Selbsthilfe" eG
Tel. 0 49 21/39 52-11
E-Mail

Wie groß sind die Wohnungen?
Unsere Wohnungen und Reihenhäuser sind von 30 m2 bis 110 m2 groß.
Wir bieten 1-4 Zimmer-Wohnungen mit Küche und Bad in Mehrfamilien- und
Reihenhäusern sowie 66 Garagen.

Wo sind die Wohnungen?
In verschiedenen Stadtteilen von Emden.
Eine Wohnungskarte finden Sie unter "Rund ums Wohnen".

Wie ist die Ausstattung der Wohnung?
Die Wohnungen verfügen teilweise über Balkon oder Garten, die genaue
Beschreibung entnehmen Sie bitte aus dem Wohnungs-Angebot.

Wie lange kann es dauern, bis ich eine Wohnung beziehen kann?
Das kann nicht vorhergesagt werden und hängt von den eingehenden Kündigungen
der Nutzer ab. Unser Tipp: Melden Sie sich rechtzeitig als Wohnungsinteressent an.

Muss ich sofort bei Abgabe des Fragebogens für Wohnungssuchende Mitglied werden?
Nein, Sie müssen erst Mitglied werden, wenn Sie eine Wohnung von uns mieten. Die
Mitgliedschaft kann jedoch auch schon vorher erworben werden.

Was kostet ein Geschäftsanteil?
Ein Geschäftsanteil bei der Selbsthilfe beträgt 210,- Euro
zuzüglich einer Aufnahmegebühr von 10,- Euro.

Wie viele Anteile muss ich erwerben?
Zwei Geschäftsanteile in Höhe von je 210,- Euro.

Wann muss ich die Geschäftsanteile einzahlen?
Die Anteile sind spätestens bei Abschluss des Nutzungsvertrages einzuzahlen.

Muss ist zusätzlich noch eine Kaution bezahlen?
Nein, wir nehmen keine Kaution.

Kann die Miete zu einem späteren Zeitpunkt als im Vertrag vereinbart gezahlt werden?
Die Miete ist spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
Wir können keine Abweichung vom Vertrag vereinbaren.

Wie setzt sich die Miete zusammen?
Die Miete setzt sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. In den
Nebenkosten sind die Kosten für Strom und Gas nicht enthalten.

Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind alle Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung wie z.B.: Die Nebenkosten werden jährlich abgerechnet.

Bekomme ich das Geschäftsguthaben auch wieder ausgezahlt wenn ich ausziehe?
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt zum Schluss eines Geschäftsjahres und muss mindestens 3 Monate
vorher schriftlich vorliegen. Bei Ihrem Auszug werden bestehende Forderungen aus der Abwicklung
des Nutzungsverhältnisses aufgerechnet und das Auseinandersetzungsguthaben binnen sechs Monaten
nach Ende des Geschäftsjahres, zu dem der Austritt erfolgt ist, ausgezahlt.




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Auf gute Nachbarschaft
Wohnungsbau-Genossenschaft "Selbsthilfe" eG
Manningastraße 4
26721 Emden
Tel: 0 49 21/39 52-0
Fax: 0 49 21/39 52-19
E-Mail: info@selbsthilfe-emden.de

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Fr: 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Mo, Di, Do auch: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung